Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1       Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen DI Markus Mayer, Obervellach 21, A-9620 Hermagor (nachfolgend „Mayer“) und deren Kunden; als Kunden gelten nur die Auftraggeber und Erstkäufer von Produkten, sowie die Bezieher von Dienst- / Serviceleistungen. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Mayer schriftlich bestätigt werden, Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch nicht anerkannt, wenn Mayer ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Kauf- und/oder Serviceanträge können ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Mayer ist berechtigt, im Rahmen billigen Ermessens diese Bedingungen jederzeit zu ändern und zu ergänzen.

2       Angebote

Angebote sind stets freibleibend, sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Auskunft über Preise und Liefermöglichkeiten sind, wenn nicht anders zum Ausdruck gebracht, unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Änderungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3       Auftragsbestätigung

3.1. Erteilte Aufträge, auch mündlich oder telefonisch, sind für den Kunden verbindlich. Für Mayer tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware oder Leistung ein. Bei Preis- / Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ist Mayer berechtigt, entsprechende Preisberichti-gungen vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten liegt.

3.2. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden sind unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Mayer einschließlich vorprozessualer Kosten bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von Mayer erbrachte Vorbereitungshandlungen.

4       Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Es gelten die Konditionen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Mayer. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich ist und verstehen sich zuzüglich Versand- und Transportspesen

4.2. Diese Zahlungsbedingungen sind für den Auftraggeber/Antragsteller verbindlich, sofern im Angebot/Auftrag keine besonderen Zahlungsbedingungen festgehalten sind. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt in EUR im Voraus per Überweisung oder per Einzug mittels SEPA-Lastschrift. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen sind spätestens mit Erhalt der Ware fällig. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Mayer über den Rechnungsbetrag uneingeschränkt verfügen kann.

4.3. Bei Zahlungsverzug oder bei ungedecktem Konto (bei Einziehungsauftrag) des Kunden hat Mayer das Recht, den Vertrag zu stornieren, die Ware ohne vorherige Ankündigung abzuholen, Leistungen einzustellen, und für jeden Tag des Zahlungsverzuges eine Gebühr von 0,035% des Kaufpreises bzw. der offenen Forderung zu berechnen, sowie Mahngebühren, Sperrgebühren, ggf. Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatz etc. in Rechnung zu stellen. Die Kosten für Rücksendung, Rückholung oder Demontage trägt der Auftraggeber. In diesem Fall steht Mayer ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu.

4.4. Bei Reparaturaufträgen werden die von Mayer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet.

4.5. Teilzahlungskauf („PayLater“). Für Teilzahlungsgeschäfte gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen für Teilzahlungsgeschäfte bzw. die diesbezüglich jeweils vertraglich speziell festgelegten Bedingungen für Teilzahlungsgeschäfte. Wenn und soweit diese Bedingungen oder auch nur Teile davon zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind diese Bedingungen für Teilzahlungsgeschäfte gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.

5       Lieferung

5.1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich erst nach Bezahlung und Zahlungseingang bei Mayer. Die Lieferung erfolgt ab Lager und auf Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist die Gefahrenübertragung davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu überprüfen. Der Käufer hat seine Untersuchungs- sowie seine Anzeigepflicht, d.h. Rügepflicht, wahrzunehmen; allfällige Mängel müssen innerhalb von längstens 14 Tagen angezeigt werden, andernfalls verliert er seine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz, sowie die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung.

5.2. Liefertermine und -fristen: Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für Mayer nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung verzögern, so kann der Kunde eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Erst nach erfolgtem Zahlungseingang beginnen die vereinbarten Lieferfristen.

5.3. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, welche die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten, etc. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, ist Mayer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Lieferverzuges oder bei Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei einem der leitenden Angestellten oder der Firmenleitung von Mayer vor; bei Nichtkaufleuten beschränkt sich die Schadensersatzpflicht auf den nach-gewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der Ware, mit der die grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der Auftraggeber die in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungen nicht geleistet sein oder er die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Zahlungsverzug.

6       Serviceleistungen

6.1. Für allfällig von Mayer angebotene Serviceleistungen gelten die im Antrag bzw. Vertrag festgelegten Konditionen, die Teil dieser Bedingungen sind.

6.2. Es gelten die vorliegenden Bedingungen sowie die im Antrag bzw. Vertrag ergänzend festgelegten Konditionen, die Teil dieser Bedingungen sind.

6.3. Mayer bietet zum einen eigene Leistungen an, vermittelt aber auch Leistungen Dritter. Für die eigenen Leistungen gelten die hier aufgeführten Bedingungen. Für von Mayer vermittelte Leistungen Dritter kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande; hierfür gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

7       Garantie/Gewährleistung

7.1. Mayer verkauft zu den Gewährleistungsbedingungen der Vorlieferanten und behält sich vor, die Rechte daraus an den einzelnen Kunden abzutreten. Dieser stimmt mit Erhalt der AGB einer möglichen Übertragung der Rechte aus den Geschäftsbedingungen der Vorlieferanten zu.

7.2. Nachbesserung: Der Kunde hat Anspruch auf Mängelbehebung bzw. Nachbesserung binnen angemessener Frist. Die Fehlerbeseitigung hat auf kostengünstigem Wege zu erfolgen und unterliegt der Entscheidungsfreiheit von Mayer. Alle entstehenden Nebenkosten (wie Transport, Fahrt und Wegzeit etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises.

7.3. Verjährung: Sämtliche Ansprüche wegen Fehler verjähren mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.

7.4. Haftung. Mayer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

7.5. Sorgfaltspflicht: Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme, Benutzung und Gebrauch (wie z.B. in Montage-, Bedienungs- oder Gebrauchsanleitungen etc. enthalten), oder der behördlichen Normen und Zulassungsbedingungen oder wenn an der gelieferten Ware Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen wurden, erlischt die Gewährleistung sofort und ist jegliche Haftung und jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

7.6. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Abnutzung und Verschleiß (z.B. Akkus, Batterien, Lampen, LEDs, etc.), es sei denn, es läge nachweislich ein Herstellungs- oder Materialfehler vor. Jegliche Anwendung eines Produktes und/oder der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten und Informationen von Mayer, insbesondere für gesundheitliche Belange etc., sowie dessen zweckmäßige und ordnungsgemäße Verwendung, liegen einzig im Verantwortungsbereich des Anwenders; Mayer übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

8       Gewerbliches Schutzrecht und Urheberrecht

Mayer übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von Mayer und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, usw.

9       Datensicherheit, Datenschutz

Mayer gewährleistet höchste Datensicherheit und -verfügbarkeit. Für eventuelle Serverausfälle, insbesondere wenn diese durch Dritte verursacht werden, kann Mayer nicht haftbar gemacht werden. Mayer stellt sicher, dass die Verwendung von Kundendaten ordnungsgemäß und gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutz-rechts erfolgt und die gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff bestmöglich geschützt sind. Der Kunde kann die gespeicherten Daten, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, bei Mayer jederzeit abfragen, ändern oder löschen lassen. (siehe auch Datenschutzerklärung)

10   Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Mayer und unterliegt dessen Verfügungsrecht. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Mayer zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch Mayer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn Mayer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Bei Pfändungen Dritter hat der Kunde Mayer unverzüglich schriftlich und bei Gefahr fernmündlich zu benachrichtigen.

11   Sonstiges

Medizintechnische Produkte werden an Personen für privaten Gebrauch nur zur Prävention und Gesundheits-vorsorge angeboten. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er über die bestellten Produkte/Leistungen ausreichend informiert wurde und dass keinerlei Heilversprechen gegeben wurden.

12   Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Mayer. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist, ebenso wie die Geltung eines anderen, etwa in Frage kommenden Rechts, ausdrücklich ausgeschlossen.

13   Teilnichtigkeit

Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.